AGB
"kunti-bunt" Greifswald
Liebe Gäste,
mit dem Lösen der Eintrittskarte bzw. dem Betreten des Indoorspielplatzes erkennen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Nutzungsordnung an.
Die Regeln dienen vor allem der Sicherheit der spielenden Personen sowie dem Erhalt der Spielgeräte, dem entspannten Miteinander und der Entlastung des Betreibers und seiner Mitarbeiter. Es gelten die ausgehangenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Wir bitten Sie, diese Regeln zu lesen, einzuhalten und auch Ihre Kinder entsprechend aufzuklären und anzuweisen.
Den Anweisungen des Betreibers und seiner Mitarbeiter ist unbedingt Folge zu leisten!
Unsere Anlage ist vom Sachverständigen für Spielplatzgeräte abgenommen und wird jährlich überprüft.
Vielen Dank! Ihr kunti-bunt Team
Allgemeines
- Die jeweils gültigen Preise und Öffnungszeiten sind dem Aushang und unserer Homepage zu entnehmen. Für Zusatzangebote kann ein zusätzliches Entgelt erhoben werden. Die Küchenschlusszeiten (halbe Stunde vor Schließung) und die Hinweise des Personals zum Ende des Betriebes sind zu beachten.
- Der Eintrittsnachweis ist während des gesamten Aufenthaltes aufzubewahren.
- Gelöste Eintrittskarten werden nicht zurückgenommen und bei Verlust nicht ersetzt.
- Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet.
- Alle Anlagen und Einrichtungen der Halle dürfen nur entsprechend ihrer Zweckbestimmung benutzt werden. Eine Nutzung außerhalb der Benutzungsregeln kann zu Verletzungen führen.
- Filmen und Fotografieren ist in unserem Indoorspielplatz nur für private Zwecke erlaubt. Fremde Personen, Personal, Geräte oder Einrichtungen des Centers dürfen nur mit deren bzw. mit Zustimmung des Betreibers aufgenommen werden. Für gewerbliche Zwecke, für die Presse und für die neuen Medien bedarf das Fotografieren und Filmen einer vorherigen schriftlichen Genehmigung durch den Betreiber. Fotos, welche durch den Betreiber gemacht werden, können im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit nach Absprache mit dem Betreiber genutzt werden.
- Kundendaten, die der Betreiber (z.B. durch Geburtstagsanmeldungen, Gruppenanmeldungen) erhält, werden gemäß Datenschutzbestimmungen behandelt, d.h. es erfolgt eine rein interne Verwendung ohne Weitergabe an Dritte.
- Die Benutzung der Parkplätze und Fahrradabstellplätze erfolgt auf eigene Gefahr. Wir weisen darauf hin Ihre Wertsachen in Ihrem Kraftfahrzeug zu hinterlassen.
- Der Betreiber ist weder gehalten Parkplätze zu bewachen noch ihre Flächen und sonstigen Einrichtungen zu warten, um die Fahrzeuge vor Schäden (z.B. Glasscherben, Nägel oder ähnliches) zu bewahren. Im Falle von Abhandenkommen von Gegenständen oder Sachen wird keine Haftung übernommen.
Sicherheit
- Die Aufsichts- und Betreuungspflicht obliegt einzig den Eltern bzw. den begleitenden Erwachsenen. Kindern ist der Besuch nur in Begleitung eines aufsichtspflichtigen Erwachsenen gestattet.
- Dies gilt auch dann, wenn der Betreiber eine Sonderaktion durchführt (z.B. Basteln etc.)
- Wir machen die Begleitpersonen darauf aufmerksam, ihre Betreuungspflicht auch wirklich auszuüben.
- Auch im Falle der Übertragung der Betreuung an eine Tagesmutter übernimmt der Betreiber keine Betreuungspflicht, diese wird von der jeweiligen Tagesmutter ausgeübt.
- Bei geschlossenen Gruppen (Kindergarten, Schulklassen, Vereine, Geburtstagsgesellschaften usw.) ist die jeweilige Aufsichtsperson für die Beachtung und Einhaltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Nutzungsordnung verantwortlich.
- Der Begleitperson ist es nicht erlaubt ohne Ihre Kinder den Indoorspielplatz zu verlassen, wenn dies erfolgt, dann ausschließlich auf eigene Verantwortung und auf eigenes Risiko (z.B. Unfall, Hausverbot).
- Die Begleitperson versichert, dass Ihre Kinder gesund sind. Bei plötzlich auftretender Erkrankung eines Kindes oder Unfall sind die Mitarbeiter berechtigt, erst den Notarzt zu holen und dann die Begleitperson zu informieren.
- Wir machen die Begleitpersonen darauf aufmerksam, ihre Betreuungspflicht auch wirklich auszuüben.
Benutzung der Spielgeräte – keine Saltos!
- Hinsichtlich der Benutzung sämtlicher Einrichtungen des Indoorspielplatzes gilt der Grundsatz einer pfleglichen und schonenden Behandlung.
- Die Spielgeräte sind für die Kinder. Erwachsene dürfen mit ihren Kindern mitspielen. Vorrang haben die Kinder.
- Aus der Nichtverfügbarkeit einzelner Spielgeräte können keine Eintrittsminderungen abgeleitet werden.
- Bitte keine Dauerbelegung von Spielflächen und Fahrzeugen. Bei Missbrauch oder Beschwerden Anderer ist einer Anweisung der Mitarbeiter Folge zu leisten.
- Die an den Spielgeräten angebrachten Hinweise, Regeln und Verbote sind zu beachten! Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Die Benutzung erfordert Rücksichtnahme auf die anderen Besucher. Die Begleitpersonen sind angehalten dem Kind / den Kindern die Spielregeln zu erläutern und auf ihre Einhaltung zu achten.
- Bei Verstoß gegen die Nutzungsregelungen der einzelnen Spielgeräte ist es dem Betreiber und seinen Mitarbeitern ausdrücklich gestattet, Kinder sowie Erwachsene abzumahnen und im Wiederholungsfall Spielverbot zu erteilen. In einem solchen Fall wird der Eintrittspreis nicht erstattet. In besonders gravierenden Fällen, behält sich der Betreiber vor, einzelnen Personen Hausverbot zu erteilen.
- Bei den Inflatables – aufblasbaren Geräten – (Wabbelberg, Schnappi, free-jump, Rutsche) darf nur der Innenraum bespielt werden. Es ist nicht erlaubt, sich an den Umrandungen hochzuziehen, hochzuspringen oder auf die Umrandung zu setzen!
- Erwachsenen auf den Inflatables obliegt aufgrund der hohen Verletzungsgefahr, insbesondere bei gleichzeitig spielenden Kindern, eine besonders hohe Rücksichtnahme.
- An Netzen (z. B. Trampolin) darf nicht hochgeklettert werden.
- Die Trampoline dürfen nur mit einer Person (max. 100 kg Körpergewicht) pro Sprungtuch benutzt werden. Saltos sind lebensgefährlich und damit absolut verboten!
- Es ist verboten, höher als die Netzumrandung der Trampoline zu springen.
- Die Kartbahn ist kein Autoscooter. Bitte beim Fahren nicht auf andere auffahren oder gegen die Bande fahren.
- Die Elektro-Karts dürfen von maximal zwei Kindern oder einem Erwachsenen und einem Kleinkind besetzt werden (Zwei-Sitzer).
- Das Laufen auf der Fahrbahn und das Anschieben der Karts, insbesondere bei laufendem Motor, ist streng untersagt. Das Fahren ist nur in ausgewiesener Fahrtrichtung gestattet.
- Vor Nutzung der BumperCars sind die Sicherheitshinweise zu beachten und Folge zu leisten (am Eingang der Arena).
- Vor Nutzung der Kiddy-Animals sind die Sicherheitshinweise zu beachten und Folge zu leisten (am Eingang der Fahrbahn).
- Spielgeräte wie z. B. Airhockeyschläger, Billardzubehör, Tischtenniskellen usw. können an der Eingangskasse gegen Hinterlegung eines Sachpfandes ausgeliehen werden. Vor Verlassen der Halle sind jegliche ausgeliehenen Gegenstände aus unserem Haus wieder abzugeben. Bei Beschädigung oder Verlust ist Ersatz zu leisten.
- Der Laser Maze Raum sowie Lightjumper Raum dürfen nur gemäß den ausgewiesenen Regeln genutzt werden.
- Der Kleinkindbereich ist für Krabbel- und Kleinkinder bestimmt. Störende Kinder über 4 Jahre dürfen von dem Betreiber, seinen Mitarbeitern, sowie von Kleinkindereltern verwiesen werden.
- Die Krabbelstube ist nur für Krabbelkinder bestimmt. Störende Kinder dürfen vom Betreiber, seinen Mitarbeitern sowie von Krabbelkindeltern verwiesen werden.
- Zur Sicherheit der eigenen und der anderen Kinder darf im gesamten Spielbereich kein eigenes Spielzeug benutzt werden. Vor allem ist es strikt untersagt, harte, lose oder spitze Gegenstände mit in den Spielbereich zu nehmen (dies gilt z. B. auch für neue Geburtstagsgeschenke).
Videoüberwachung – Unfallmeldung
- Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die jeweiligen Spielbereiche videoüberwacht sind. Wir weisen darauf hin, dass die Aufzeichnungen zu Dokumentations- und Beweiszwecken verwendet werden. Mit Nutzung der Räumlichkeiten wird diesem Vorgehen ausdrücklich zugestimmt.
- Wichtig! Grundsätzlich ist jeder Unfall oder Verletzung einer Person im Indoorspielplatz dem Betreiber bzw. dessen Personal sofort und taggleich zu melden und ein entsprechendes Protokoll zu erstellen. Nachträgliche Anmeldung von Unfällen oder Verletzungen wird ausgeschlossen und deren Ansprüche grundsätzlich abgelehnt.
Bekleidung
- Der Spielbereich sowie die einzelnen Spielgeräte dürfen aus hygienischen Gründen ausschließlich in Socken und keinesfalls mit Schuhen. Ein Barfußgang ist nicht gestattet. Rutschfeste „ABS“- Socken werden empfohlen.
- Socken können Sie an der Eingangskasse erwerben.
- Kinder oder spielende Erwachsene sollten bequeme Kleidung tragen. Bitte keine außenliegenden Reißverschlüsse oder Knöpfe tragen, da damit Folien der Spielgeräte beschädigt werden.
- Bitte Anhänger, Ketten, sowie hängende Ohrringe ablegen und bitte keine Kleidung mit Kordeln oder Bändern tragen. Achtung sehr gefährlich!
Speisen und Getränke – Rauchen – Alkohol
- Wegen unserer eigenen gastronomischen Angebote mit Selbstbedienung ist das Mitbringen von Speisen und Getränken nicht gestattet. Davon ausgenommen ist die Geburtstagstorte/-kuchen im Rahmen von gebuchten Geburtstagsarrangements, Obst, Allergiker- und Babynahrung, die sie vor Ort auch erwärmen können.
- Im „kunti-bunt“ gilt Kaugummiverbot!
- Essen und Trinken ist im Spielbereich nicht gestattet. Getränke und Speisen sind ausschließlich in den Gastronomiebereichen/ Sitzbereichen zu verzehren.
- Eine Mitnahme, auch von Glas oder Porzellan, in den Spielbereich ist streng untersagt!
- Im gesamten Indoorspielplatz (auch auf den Toiletten) herrscht Rauchverbot (auch E- Zigaretten) – den Kindern zuliebe. Das Gebäude ist mit einem Feuer- und Rauchfrüh- warnsystem ausgestattet. Zuwiderhandlungen können einen Fehlalarm auslösen. Die Kosten dafür trägt der Verursacher bzw. tragen die Erziehungsberechtigten.
- Offene Feuer aller Art (z.B. Kerzen, Wunderkerzen) sind ebenfalls nicht gestattet. Bei Auslösen des Feueralarms durch Fehlverhalten, haftet der Verursacher bzw. die Erziehungsberechtigten für die dadurch entstehenden Kosten.
- Das Mitbringen von Heliumballons, Konfetti und Streuartikeln ist nicht gestattet.
Verhalten – Beschädigungen
- Schlechtes Benehmen, andere Kinder kratzen, beißen, schlagen etc. wird nicht toleriert. Die Aufsichtspflichtigen werden gebeten, diese Verhaltensweisen zu unterbinden.
- Dem Betreiber und seinen Mitarbeitern ist es ausdrücklich gestattet, Personen in einem solchen Fall zu ermahnen und im Wiederholungsfall Spielverbot zu erteilen. In einem solchen Fall wird der Eintrittspreis nicht erstattet.
- In besonders gravierenden Fällen, behält sich der Betreiber vor, einzelnen Personen Hausverbot zu erteilen.
- Bei Beschädigungen besteht seitens des „kunti-bunt“ ein Schadensersatzanspruch, sofern Verschulden vorgeworfen werden kann. Wir möchten Sie bitten, uns diese Fälle anzuzeigen, damit wir sie mit Ihrer Haftpflichtversicherung abklären können.
- Für selbst verschuldete Unfälle der Besucher sowie für Schäden, die auf eigener unsachgemäßer Behandlung und/oder Handhabung der Geräte beruhen und/oder durch andere Besucher verursacht werden, haftet „kunti-bunt“ nicht.
- Die aufsichtspflichtigen Eltern sind verpflichtet, Ihre Kinder von mutwilligen Zerstörungen abzuhalten. Im Falle des Verstoßes haften Sie dem Betreiber für den daraus entstandenen Schaden.
- Für Beschädigungen an der Bekleidung, die bei der Benutzung der Spielgeräte entstehen, wird keine Haftung übernommen.
- Alle sanitären Anlagen (Toilette, Waschbecken, Wickeltisch) bitte sauber verlassen. Nach der Toilettenbenutzung ans Spülen und Händewaschen denken. Jeder Besucher soll unsere sauberen Anlagen nutzen können. Werfen sie keine Gegenstände, Windel usw. in die Toilette und erklären Sie das bitte auch ihrem Kind. Danke.
Kapazitätsgrenze – Garderobe – Fundsachen
- Um die Sicherheit der Benutzer bestmöglich zu gewährleisten, wurde eine maximale Besucherzahl festgelegt. Wird diese erreicht, so kann der Betreiber oder das zuständige Personal den Zutritt weiterer Besucher einschränken. Der allgemeine Betrieb oder Teile der Anlage können zeitweise eingeschränkt werden. Ansprüche gegen den Betreiber aus diesen Einschränkungen sind ausgeschlossen. Die Bezahlung des Eintritts ist keine Garantie für einen Sitzplatz. Ist dies abzusehen, werden wir versuchen, Sie vor Entrichtung des Eintrittspreises darüber informieren.
- Die Benutzung von Garderobe und Wertschließfächern geschieht auf eigenes Risiko. Für abhanden gekommene Gegenstände und Kleidung, auch aus geschlossenen Behältnissen oder auf dem Parkplatz, übernimmt der Betreiber keine Haftung.
- Beim Verlust des Schließfachschlüssel wird für die Wiederbeschaffung ein Betrag von 25,- € erhoben.
- Die Schließfächer sind Münzpfandschlösser. Sie benötigen lediglich eine 1 Euro Münze für den Schließvorgang.
- Der Inhalt der Schränke und der Aufbewahrungsfächer wird über Nacht entfernt. Für abhanden gekommene Gegenstände und Kleidung, auch aus geschlossenen Behältnissen übernimmt der Betreiber
- Fundsachen werden an der Eingangskasse aufbewahrt und bei Nichtabholung nach gesetzlichen Bedingungen behandelt.
Keinen Zutritt haben:
- Erwachsene ohne Begleitung von Kindern (ausgenommen nachzügelnde Familienmitglieder; sowie Erwachsenen-Toben)
- Personen mit Hallenverbot.
- Personen, deren Zutritt bedenklich erscheint (z. B. alkoholisiert).
- Besuchern mit ansteckenden Krankheiten oder offenen Wunden. Salvatorische Klausel Sollten einzelne Regelungen unwirksam sein oder werden, so ist dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht betroffen.
Stand 01.03.2025
kunti-bunt HGW GmbH & Co.KG
An der Thronpost 12
17489 Greifswald